Lizenz – und NutzungsbedingungenI

Die aktuellen Geschäftsbedingungen sind auf Englisch verfügbar: LICENSE AGREEMENT FOR PQ-FMEA and PQ-FMEA+

Bevor Sie dieses Programm PQ-FMEA oder PQ-FMEA+ herunterladen, installieren oder verwenden, machen Sie sich bitte mit dieser Lizenzvereinbarung vertraut.

Durch das Herunterladen, Installieren oder Verwenden des PQ-FMEA- oder PQ-FMEA+-Programms erklärt ein Benutzer, dass er mit den Lizenzbedingungen vertraut war und dass er die Bedingungen der Lizenzvereinbarung akzeptiert.

Wenn Sie die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung nicht akzeptieren, sind Sie nicht berechtigt, das Programm PQ-FMEA oder PQ-FMEA+ zu installieren oder zu nutzen. Falls ein Benutzer mit einer der in dieser Lizenzvereinbarung festgelegten Bedingungen nicht einverstanden ist, sollte er das Programm PQ-FMEA oder PQ-FMEA+ sofort deinstallieren.

Definitionen
1. Die unten angegebenen Definitionen haben folgende Bedeutung:
    • “Vereinbarung“ – Lizenzvereinbarung;
    • “Benutzer“ – Lizenzinhaber;
    • “Lizenzgeber“ – Gretom Consulting Greber Tomasz;;
    • “Vermittler“ – ein anderes Unternehmen als der Lizenzgeber, das vom Lizenzgeber zum Verkauf des Programms autorisiert wurde;
    • “Parties” – User, Licensor, Intermediary;
    • „Programm“ bezeichnet eine PQ-FMEA- oder PQ-FMEA+-Computersoftware, die zur Analyse der Fehlerarten und -wirkungstypen und aller ihrer Komponenten verwendet wird, sowie alle damit verbundenen Lehrmaterialien und alle anderen Dokumentationen im Zusammenhang mit dem Programm, einschließlich insbesondere etwaiger Programmbeschreibungen , technische Daten, Beschreibungen seiner Eigenschaften oder seines Betriebs, Beschreibungen der Betriebsumgebung, in der das Programm verwendet wird, Bedienungsanleitungen oder Installationen des Programms sowie Beschreibungen der Verwendung des Programms, für die der Lizenzgeber dem Benutzer eine Lizenz gewährt in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen;;
    • „Lizenz“ – das Recht zur Nutzung des Programms.
Allgemeine Bestimmung
  1. Lizenzen und Pflichten
    • Der Gegenstand dieser Vereinbarung besteht darin, dem Benutzer das Recht zu gewähren, das Programm durch den Lizenzgeber über den Vermittler zu nutzen, vorausgesetzt, dass der Benutzer die Bestimmungen dieser Bedingungen einhält.
    • Der Lizenzgeber erklärt, dass das Programm Eigentum des Lizenzgebers ist und die Eigentums- und Urheberrechte an dem Programm, einschließlich seiner Verfügung und Lizenzierung, unbeschränkt durch etwaige Rechte Dritter, besitzt.
    • Das Programm unterliegt als Werk dem Schutz des Gesetzes vom 4. Februar 1994 über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.
    • Das Programm und alle damit verbundenen Rechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Eigentumsrechte und geistige Eigentumsrechte am Programm, gehören dem Lizenzgeber. Diese Rechte werden durch die Bestimmungen internationaler Verträge und alle geltenden Gesetze des Landes, in dem das Programm genutzt wird, garantiert.
    • Die Struktur des Programms, die Art und Weise, wie dieses Programm organisiert ist, und der darin enthaltene Code stellen Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen des Lizenzgebers dar.
    • Der Lizenzgeber behält sich hiermit alle Rechte am Programm vor, mit Ausnahme der Rechte, die dem Benutzer im Rahmen dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährt werden.

       2. Aussagen

    • Der Lizenzgeber erklärt, dass die Nutzung des Programms im Rahmen dieser Vereinbarung keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt und nicht die Einholung einer Genehmigung Dritter erfordert.
    • Der Lizenzgeber überträgt dem Benutzer keine Rechte am Programm, sondern gewährt dem Benutzer lediglich das Recht, es gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen. Alle Rechte, die sich nicht aus dieser Vereinbarung ergeben, bleiben dem Lizenzgeber vorbehalten.
    • Für den ordnungsgemäßen Betrieb des Programms ist es erforderlich, dass auf Ihrem Gerät Java-Software installiert ist, die nicht älter als Version 1.8.0 ist. Der Benutzer ist sich dessen bewusst und stimmt dem zu.

3.  Der Lizenzgeber gewährt dem Nutzer hiermit eine nicht ausschließliche Lizenz des erworbenen Programms für einen unbegrenzten Zeitraum oder für ein Jahr, sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist (beim Kauf einer Abonnementoption).

4. Die oben genannte Lizenz wird dem Nutzer in den folgenden Tätigkeitsbereichen gewährt:

    • Speichern im Computerspeicher;
    • dauerhafte Speicherung auf dem Computer;
    • am Computer ansehen;
    • Erstellen einer Archivkopie.

 5. Die Lizenz wird an dem Tag gewährt, an dem der Benutzer die Bedingungen dieser Vereinbarung akzeptiert.

6. Die Lizenz berechtigt den Benutzer zu:

    • Das Programm auf der im Kaufbeleg angegebenen Anzahl von Computern installieren;
    • Laden Sie die aktuelle Version des Programms ein Jahr lang ab dem Datum des Abschlusses der Lizenzvereinbarung herunter, sofern im Kaufbeleg nichts anderes angegeben ist.
7. Einschränkung der Rechte.
    • Der Benutzer kann das Programm nicht auf andere Weise als die in diesen Bedingungen angegebene nutzen
    • Der Benutzer hat kein Recht auf:
      • Das Programm verkaufen, unterlizenzieren, zur Nutzung überlassen, an andere vermieten oder von anderen ausleihen und hat kein Recht, das Programm zur Erbringung von Dienstleistungen (Dienstleistungen im Sinne von Art. 734 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in) zu nutzen im Zusammenhang mit Art. 750 des Bürgerlichen Gesetzbuches) mit dem Zweck, sich einen Vermögensvorteil an Dritte zu verschaffen, die ihnen gewährte Lizenz zu vermieten oder in anderer Form (auch im Wege der Rechtsnachfolge) an Dritte zu übertragen, insbesondere die Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers ist der Benutzer nicht berechtigt, die Lizenzdatei und die zum Herunterladen des Programms erforderlichen Daten zu übertragen;
      • Maßnahmen ergreifen, die die Verwendung einer Lizenzdatei oder von zum Herunterladen des Programms erforderlichen Daten erfordern, die nicht den Bestimmungen dieser Vereinbarung entsprechen oder die zur Übertragung einer Lizenzdatei oder von zum Herunterladen des Programms erforderlichen Daten an eine Person führen, die dies nicht tut berechtigt, das Programm zu nutzen, wie z. B. die Übertragung der verwendeten oder ungenutzten Lizenzdatei, Daten, die zum Herunterladen des Programms in irgendeiner Form erforderlich sind, sowie für die unbefugte Vervielfältigung oder Verbreitung duplizierter oder generierter Lizenzdateien, Daten, die zum Herunterladen eines Programms erforderlich sind, oder Nutzung des Programms infolge der Nutzung einer Lizenzdatei, Daten, die zum Herunterladen eines Programms erforderlich sind, das von einer anderen Quelle als dem Lizenzgeber bezogen wurde;
      • Die Begründung einer Verpfändung der Rechte aus der Vereinbarung;
      • Distribute the Program (code) without the written consent of the Licensor;
      • Kopien des Programms anzufertigen, mit Ausnahme einer Kopie für Archivierungszwecke, wobei diese Kopie nicht gleichzeitig mit dem Programm verwendet werden kann;
      • Das Programm und die Begleitdokumentation zu modifizieren, anzupassen, zu übersetzen, neu zu kompilieren, indem Sie den Quellcode des Programms ändern, versuchen zu reproduzieren oder auf andere Weise in ihn einzugreifen oder auf andere Weise;
      • Versuchen Sie, den Quellcode des Programms zu dekompilieren (Reverse Engineering);
      • Derivatprodukte auf der Grundlage des Programms erstellen oder im Prozess der Erstellung von Derivatprodukten auf das Programm verweisen;
      • Marken, Urheberrechtsvermerke und Produktinformationen, die im Programm oder in den Begleitmaterialien bereitgestellt werden, entfernen, löschen oder ändern;
      • Installieren Sie das Programm auf Netzwerkcomputern/-servern (die Lizenz umfasst die Installation auf Desktop-Computern oder Laptops, die keine Netzwerkcomputer sind), mit Ausnahme der unbegrenzten Lizenz.

8. Der Lizenzinhaber ist verpflichtet, das Programm im Einklang mit allen Bestimmungen zu nutzen, die aufgrund der örtlichen Zuständigkeit des Lizenzinhabers für das Programm gelten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die geltenden Beschränkungen des Urheberrechts und anderer geistiger Eigentumsrechte

Zusätzliche Pflichten und Befugnisse der Parteien

1. a Der Benutzer hat das Recht:

    • für ein Jahr ab dem Datum des Abschlusses der Lizenzvereinbarung telefonische oder E-Mail-Unterstützung zu erhalten, die darin besteht, die Funktionsweise des Programms zu klären; 
    • das Programm nur funktions- und zweckgemäß, ungeachtet der technischen Möglichkeiten einer anderweitigen Nutzung, gemäß der darin enthaltenen Bedienungsanleitung des Programms zu betreiben.
  1. Der Nutzer ist verpflichtet:
    • die Aufzeichnung des Programms vor versehentlichem Verlust und unbefugtem Zugriff Dritter schützen;
    • ermöglichen es dem Lizenzgeber, den Nutzungsumfang der Lizenz zu kontrollieren und diesbezüglich mit dem Lizenzgeber zusammenzuarbeiten.
  1. Der Lizenzgeber ist berechtigt zu kontrollieren, wie der Lizenznehmer das Programm im Hinblick auf die Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung und des Zwecks des Programms nutzt.
  2. Der Lizenzgeber ist berechtigt, die technischen Schutzmaßnahmen des Programms zu überprüfen, einschließlich der Frage, ob ein Versuch unternommen wurde, diese zu entfernen oder zu umgehen. Wenn die Prüfung ergibt, dass ein Lizenzinhaber über ein Computerprogramm verfügt, das ausschließlich dazu dient, Schutzmaßnahmen aufzuheben, kann der Lizenzgeber die Vernichtung eines solchen Programms verlangen.
    
    

Software Aktualisierung 

  1. Ein Lizenzinhaber hat das Recht, innerhalb eines Jahres ab dem Datum des Vertragsabschlusses auf das Programm-Upgrade zuzugreifen, sofern im Kaufbeleg nichts anderes angegeben ist.
  2. Der Zugriff auf das Programm-Upgrade ist nach Ablauf eines Jahres ab dem Datum des Vertragsabschlusses, sofern im Kaufbeleg nichts anderes angegeben ist, zusätzlich zahlbar und berechtigt den Benutzer für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum des Zugriffskaufs zum Upgrade des Programms zum Programm-Upgrade..
  3. Programm-Upgrades enthalten neuere Versionen des Programms, einschließlich Fehlerbehebungen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung früherer Versionen des Programms erkannt wurden, oder enthalten neue, dem Programm hinzugefügte Funktionen, einschließlich Aktualisierungen des Inhalts/Anforderungen von Standards, sofern solche aufgetreten sind.

Technischer Support

  1. Ein Benutzer hat das Recht, innerhalb eines Jahres ab dem Datum des Vertragsabschlusses technischen Support für das Programm zu erhalten, sofern im Kaufbeleg nichts anderes angegeben ist.
  2. Der Erhalt von technischem Support ist nach Ablauf eines Jahres ab dem Datum des Vertragsabschlusses, sofern im Kaufbeleg nichts anderes angegeben ist, zusätzlich gebührenpflichtig und berechtigt den Nutzer zum Erhalt des technischen Supports für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum des Kaufs sowie zum Zugang zu technischem Support Unterstützung.
  3. Beim technischen Support geht es um den Erhalt von Informationen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Programms, wie in diesem Absatz beschrieben, d. h. Installation, Start, Deinstallation, Änderung des Ortes, an dem das Programm verwendet wird
  4. Der technische Support umfasst außerdem::
    • Diagnose und Ergreifen von Maßnahmen zur Beseitigung von Fehlern im Zusammenhang mit dem Programm;;
    • Hinweis auf alternative Lösungen, während die Programmfehler behoben werden.
  1. Fehlerhafte Ergebnisse im Zusammenhang mit der Nutzung des Programms, die auf mangelnde Kenntnis der FMEA-Methode und -Methoden, zugehöriger Dokumente (z. B. Kontrollpläne, Prozessablauf), deren fehlerhafter Anwendung oder sonstiger unsachgemäßer Nutzung seitens des Nutzers zurückzuführen sind, stellen kein Programm dar Fehler und unterliegen keinem technischen Support..
  2. Darüber hinaus umfasst der technische Support insbesondere nicht:
    • Programmfehler, die durch Mängel oder fehlerhafte Leistung des Geräts, unsachgemäße Installation oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung verursacht werden
    • fehlerhafter Betrieb des Programms aufgrund einer Fehlfunktion anderer auf dem Computer des Benutzers installierter Software, insbesondere des Betriebssystems und der Antivirenprogramme.
    • Beratungen, Schulungen und Workshops zu FMEA und Methoden, zugehörige Dokumente (z. B. Kontrollpläne, Prozessablauf), insbesondere inhaltliche Aspekte, Erbringung von Beratungsleistungen und inhaltliche Unterstützung im Zusammenhang mit der Erstellung eigener Dokumente durch den Nutzer
    • Schulungen zum technischen Support für das Programm;;
    • Beratungsleistungen im Bereich Fragen im Zusammenhang mit der Konfiguration des Systems des Lizenzgebers, soweit diese nicht für den Start und die Nutzung des Programms sowie für die Aktualisierung des Programms erforderlich sind;;
    • technische Supportleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Geräten, mit Ausnahme der Beantwortung von Fragen zur Zusammenarbeit mit dem Programm und zu Programmaktualisierungen;
    • technische Supportleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Programmen und Programmaktualisierungen in einer Weise, die nicht mit der dem Programm beigefügten Dokumentation und der Programmaktualisierungs- und Aktualisierungsdokumentation übereinstimmt.
  1. Der in diesem Absatz genannte technische Support gilt nicht für ein Programm, das:
    • Has vom Benutzer oder einem anderen Dritten in einer Weise geändert wurden, die nicht mit den Bedingungen dieser Vereinbarung vereinbar ist;
    • Ist im Lebenszyklus (Version) vom Lizenzgeber vom Support und Verfahren für technischen Support ausgeschlossen.
  1. Um sich mit der aktuellen Version des Programms vertraut zu machen, für das für jedes angebotene Produkt technischer Support erforderlich ist, besuchen Sie https://pq-fmea.com/introduction/software-update/. Der technische Support erfolgt auf Polnisch und Englisch..

Technische Unterstützung erhalten

  1. Die Inanspruchnahme technischer Unterstützung erfolgt durch die Information autorisierter Personen über deren Bedarf.
  2. Der Benutzer kann die autorisierten Personen benennen, die über den Bedarf an technischer Unterstützung informieren. Die Anzahl der Personen sollte der Anzahl der Standorte entsprechen, für die die Lizenz erworben wurde, oder beim Kauf einer unbegrenzten Lizenz bis zu 5 Personen betragen
  3. Die Benachrichtigung autorisierter Personen über den Bedarf an technischem Support sollte in Form einer E-Mail an eine spezielle Büroadresse erfolgen: helpdesk@pq-fmea.pl oder telefonisch unter +48 71 363 21 42
  4. Bei Bedarf an technischer Unterstützung ist jederzeit eine Benachrichtigung möglich..
  5. Die Benachrichtigung sollte so viele Informationen wie möglich enthalten, die für ihre Umsetzung erforderlich sind: Eine Beschreibung des Problems/Fehlers, eine Meldung, die erscheint, wenn das Problem/der Fehler auftritt, falls Meldungen aufgetreten sind, Softwareversionen, Typ der verwendeten Peripheriegeräte, falls vorhanden Problem/Fehler betrifft die Zusammenarbeit des Programms mit diesen Geräten..
  6. Im Falle eines Berichts, der die oben genannten Daten nicht enthält, kann dieser unberücksichtigt bleiben.
  7. Benachrichtigungen für den technischen Support werden werktags von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr im Büro bearbeitet. In UTC+01:00 (Mitteleuropäische Zeit /MEZ/ im Winter von Oktober bis März) und UTC+02:00 (Mitteleuropäische Sommerzeit /MESZ/ im Sommer von März bis Oktober).
  8. Das Büro bietet keine technische Unterstützung an nationalen Feiertagen auf dem Gebiet Polens, d. h. 1. Januar, 6. Januar, Ostermontag, 1. Mai, 3. Mai, Fronleichnam, 15. August, 1. November, 11. November – Nationaler Unabhängigkeitstag, 25. Dezember, 26. Dezember.
  9. Die Bestätigung der Annahme des Bescheids dauert je nach Vereinbarung und Form des Antrags bis zu zwei Werktage per E-Mail oder telefonisch. Die Bestätigung der Annahme eines ordnungsgemäß erstellten Fehlerberichts oder eines anderen Problems durch den Benutzer wird in Form einer Antwort-E-Mail an die E-Mail-Adresse gesendet, die der Benutzer in der Benachrichtigung über einen Fehler oder ein anderes Problem angegeben hat, um die Annahme des Fehlerberichts zu bestätigen oder ein anderes Problem
  10. Erfolgt die Meldung eines Fehlers außerhalb der Bürozeiten, beginnt die Frist zur Bestätigung des Eingangs der Meldung ab dem nächsten Werktag

Vertragsbruch

1. Für den Fall, dass der Benutzer gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt, indem er versucht, den Quellcode des Programms durch Dekompilierung, Disassemblierung oder auf andere Weise zu reproduzieren, gelten die Rechte an allen Informationen, die der Benutzer als Ergebnis eines solchen Versuchs erhält, automatisch und unwiderruflich übertragen an den Lizenzgeber zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Informationen, ungeachtet der Rechte des Lizenzgebers im Zusammenhang mit der Verletzung der in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen und Konditionen durch den Benutzer.2. Im Falle eines Verstoßes des Nutzers gegen die in dieser Vereinbarung festgelegten Bestimmungen hat der Lizenzgeber das Recht, die Vereinbarung fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die dem Nutzer gewährte Lizenz ohne Rückerstattung der Gebühr zu entziehen und Schadensersatz zu verlangen sowohl die Beseitigung des Schadens als auch die entgangenen Vorteile

Haftungsbeschränkung auf Schadensersatz

  1. Die Parteien vereinbaren, dass die Haftung des Lizenzgebers für Schäden im Rahmen dieser Vereinbarung und der Nutzung des Programms durch den Benutzer begrenzt ist.
  2. Der Lizenzgeber haftet nur für Schäden, die dem Nutzer vorsätzlich zugefügt werden.
  3. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die dem Benutzer auf andere Weise als durch vorsätzliches Fehlverhalten entstehen.
  4. Der Lizenzgeber haftet nicht für zufällige, nicht zufällige, vorhersehbare oder unvorhersehbare, direkte, indirekte oder ähnliche Schäden (einschließlich Verlust von Vorteilen oder Daten, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Verlust ausgegebener Gelder oder verwendeter Produkte, Verzögerung oder Einstellung der (Geschäfte des Unternehmens), die durch die Nutzung des Programms entstehen, auch wenn der Benutzer nicht über die Möglichkeit solcher Schäden gewarnt wurde. Die vorstehenden Verzichtserklärungen und Beschränkungen gelten unabhängig davon, ob ein Benutzer die Lizenzbedingungen akzeptiert und ob der Anspruch vom Benutzer oder einem Dritten geltend gemacht wurde, der einen Schaden erlitten hat. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die sich aus der Nutzung des Programms oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Programms ergeben, unabhängig davon, wie diese Schäden entstanden sind und worauf sie sich beziehen.

Ausschluss der Gewährleistung

  1. Der Nutzer akzeptiert das Programm in dem Zustand, in dem es bereitgestellt wurde.
  2. Der Lizenzgeber garantiert nicht, dass das Programm und seine Funktionen den Erwartungen des Benutzers entsprechen oder dass der Betrieb des Programms ununterbrochen und fehlerfrei ist.
  3. Der Benutzer übernimmt die gesamte Verantwortung und das gesamte Risiko für die Auswahl der geeigneten Software, die zur Erreichung seiner Ziele erforderlich ist, für die ordnungsgemäße Installation des Programms sowie für dessen Nutzung und Nutzungsergebnisse.
  4. Licensor
  5. Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Informationen, die Beschreibungen und Dokumentationen des Programms und seiner Inhalte stellen keine Verpflichtung zur Qualität der Software und ihrer einzelnen Funktionalitäten dar
  6. Der Nutzer trägt das volle Risiko der zweckgebundenen Nutzung des erworbenen Programms.
  7. Der Lizenzgeber garantiert nicht die Sicherheit des Benutzers im Programm und schützt die Daten nicht jedes Mal vor Verlust durch Diebstahl oder andere rechtswidrige Aktivitäten Dritter.

Aktivitäten mit hohem Risiko

  1. Der Benutzer ist nicht berechtigt, das Programm zu nutzen oder die Nutzung des Programms als Element von Computersteuerungssystemen in Echtzeit zu gestatten, die einen störungsfreien Betrieb erfordern, insbesondere in der Navigation, Land-, Luft- oder Seekommunikation, Verkehrskontrolle , lebenserhaltende Geräte oder andere Systeme, deren Zuverlässigkeit unmittelbar zum Tod, zu Körperschäden oder zu schweren Sach- oder Umweltschäden führen kann.
  2. Der Benutzer erklärt sich damit einverstanden, das Programm nicht in der oben genannten Weise zu nutzen und die Nutzung zu verhindern.
  3. Der Lizenzgeber haftet nicht für den Verlust von Gewinnen, Einnahmen oder deren Quellen oder Daten sowie für Sach- oder Personenschäden, Betriebsunterbrechungen, Störungen im Betrieb des Unternehmens, Verlust von Geschäftsdaten oder sonstige Schäden , sowie entgangene Vorteile, unabhängig von der Ursache des Schadens und unabhängig von der Rechtsgrundlage und unabhängig davon, ob er im Zusammenhang mit der Installation oder Nutzung des Programms gemeldet wurde oder im Falle der Unmöglichkeit der Nutzung.
  4. Für den Fall, dass die allgemein geltenden Gesetze einer Gerichtsbarkeit den Ausschluss der Schadensersatzhaftung nicht zulassen, aber eine Beschränkung zulassen, ist die Haftung des Anbieters, seiner Mitarbeiter und Lizenzgeber auf den vom Lizenznehmer für die Lizenz gezahlten Betrag beschränkt.

Vertraulichkeit

Jede Partei verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen, geschützten Informationen und Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei, die sie im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erhalten, geheim zu halten. Jede Partei wird diese Vereinbarung und ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vertrauliche Informationen behandeln. Diese Geheimhaltungsverpflichtungen bleiben auch nach Ablauf dieser Vereinbarung bestehen

Vertragssprache 

Diese Vereinbarung kann in verschiedene Sprachen übersetzt werden. Im Falle von Zweifeln oder Unstimmigkeiten ist die polnische Version maßgebend.

Beilegung von Streitigkeiten

Die Parteien vereinbaren, dass etwaige Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags entstehen können, durch das für den Lizenzgeber örtlich zuständige Gericht entschieden werden. Das Recht des Lizenzgebers, Klage vor einem Schiedsgericht seiner Wahl, einschließlich eines internationalen Schiedsgerichts seiner Wahl, zu erheben, bleibt hiervon unberührt.

Vorrang der Bestimmungen der Vereinbarung

Die Vertragsparteien vereinbaren, dass im Falle eines Konflikts der Bestimmungen dieser Vereinbarung mit den Bestimmungen anderer zwingender und für die Vertragsparteien bindender Rechtsakte die Bestimmungen dieser Vereinbarung Vorrang haben, soweit sie mit diesen anderen Rechtsakten kollidieren würden.